Neue Weiterbildungsrichtlinie 2022 in Brandenburg in Kraft: Förderung der beruflichen Weiterbildung auch im Ehrenamt beantragen
Am 11.11.2022 ist die neue ESF+ Weiterbildungsrichtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Kraft getreten. Auch rechtsfähige Vereine mit Sitz im Land Brandenburg können über die Richtlinie gefördert werden. Damit sollen gezielt Menschen unterstützt werden, die sich haupt- und ehrenamtlich in Vereinen engagieren. Förderfähig sind berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zur „Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen“.
Gefördert werden maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) ab einer Mindesthöhe von 1.000 Euro. Die Antragstellung ist zweimal im Jahr möglich. Die Anzahl der Qualifizierung en sowie die Anzahl der Teilnehmenden pro Antrag sind nicht begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bild zur Meldung: Neue Weiterbildungsrichtlinie 2022 in Brandenburg in Kraft: Förderung der beruflichen Weiterbildung auch im Ehrenamt beantragen