Begriffe
Anteilsfinanzierung
Bei einer Anteilfinanzierung wird durch einen Fördermittelgeber nur ein bestimmter Anteil der Finanzierung übernommen. Die Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt:
- nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder
- nach dem Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung)
Der restliche Anteil muss durch Eigenmittel, Eigenleistungen oder Drittmittel erwirtschaftet werden. Ändert sich im Laufe eines Projektes die Gesamtfinanzierung des Projektes, so ändert sich dabei auch die Anteilsfinanzierung.
- Gesamtausgaben erhöhen sich:
Dabei muss an den Fördermittelgeber ein Nachantrag gestellt werden, der die neue Finanzierungslage beinhaltet. Der Schlüssel bleibt dabei erhalten.
- Gesamtausgaben verringern sich:
Dabei verringert sich auch der Anteil des Fördermittelgebers prozentual zur Gesamtsumme.
- Eigenmittel, Eigenleistungen oder Drittmittel können nicht erbracht werden:
Die Gesamtausgaben verringern sich und damit auch die Finanzierungsumme des Fördermittelgebers.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Zuwendungsempfängers.
Bewilligungsbescheid
Dokument, das von der Bewilligungsstelle an den Projektträger geht. Im Bewilligungsbescheid steht, in welcher Höhe Finanzmittel bewilligt werden. Es werden weiterhin Angaben gemacht, bis wann das Projekt abgeschlossen sein muss und ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden muss. Außerdem sind u. a. auch die Auflagen benannt, die mit der Bewilligung bzw. der späteren Mittelauszahlung zusammenhängen und eingehalten werden müssen.
De-minimis
In der „De-Minimis-Verordnung“ ist geregelt, unter welchen Bedingungen Zuschüsse an KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gegeben werden dürfen, ohne dass diese jeweils durch die EU-Kommission genehmigt werden müssen. Bei der Vergabe dieser Zuschüsse muss auf die Regelung hingewiesen werden.
Diversifizierung
wird im Zusammenhang mit der Landwirtschaft verwendet. Damit ist gemeint, dass Landwirte oder landwirtschaftliche Betriebe sich neue Einkommensquellen erschließen, indem sie neue Wirtschaftsbereiche ausbauen bzw. neue Waren und Dienstleistungen anbieten.
Eigenmittel
sind diejenigen Mittel, die ein Antragsteller selbst einbringt, ohne dass es sich um Drittmittel – also um Zuwendungen durch eine weitere Förderung – handelt.
Erstattungsprinzip
Für die Förderungen nach der LEADER-Richtlinie gilt das Erstattungsprinzip, das heißt, die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Vorschusszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Fehlbedarfsfinanzierung
Die Zuwendung deckt den Fehlbedarf, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene und fremde Mittel zu decken vermag. Die Zuwendung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Festbetragsfinanzierung
Die Zuwendung besteht in einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Es bleibt bei diesem Betrag grundsätzlich auch dann, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben im Ergebnis geringer oder größer sind, als bei der Bewilligung der Zuwendung angenommen wurde.
Förderfähige Kosten
Dies sind die in einem Projekt anfallenden Kosten, für die es Fördergelder gibt. In einem Projekt können auch Kosten entstehen, die nicht für die Förderung angerechnet werden dürfen, d.h. der Projektträger muss sie vollständig selbst bezahlen.
Investive Maßnahmen
Projekte oder Teile von Projekten bezeichnet, in denen Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten enthalten sind
KMU
KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben, und die nicht zu 25% oder mehr des Kapitals und der Stimmenanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition eines KMU nicht
erfüllen.
Kofinanzierung
Über die LEADER-Richtlinie wird keine Vollfinanzierung für Projekte und Maßnahmen gewährt, so dass eine Kofinanzierung notwendig ist. Dies kann aus anderen öffentlichen Zuschüssen, Krediten oder aus Eigenmitteln realisiert werden.
Maßnahmenbeginn
Als Beginn des Projektes gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder (Dienst-) Leistungsvertrages, der zur Ausführung des Projektes abgeschlossen wird. Wird mit dem Projekt begonnen, bevor es bewilligt ist, kann das Projekt nicht mehr gefördert werden.
n+2-Regel
Im Rahmen eines Programms bereitgestellte Mittel müssen vor Ende des zweiten auf die Bereitstellung folgenden Jahres ("n" steht für das Jahr der Bereitstellung) ausgegeben sein. Werden zweckgebundene Mittel in diesem Zeitraum nicht verwendet, sind sie für den jeweiligen Mitgliedstaat verloren. (Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, Artikel 31, Absatz 2)
Öffentliche Antragsteller
sind juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Handwerkskammer, Kirche, Deichband, Wasser- und Bodenverband.
Private Antragsteller
sind juristische Personen des Privatrechts wie eingetragener Verein, Aktiengesellschaft, GmbH, eingetragene Genossenschaft, Stiftung bürgerlichen Rechts, Privatperson.
Publizität
Fördermittelempfänger müssen auf die Kofinanzierung der geförderten Projekte durch die Europäische Union hinweisen.
Umsatzsteuer
Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Verwendungsnachweis
Jeder Projektträger, der Fördermittel bewilligt bekommen hat, muss innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums das Projekt umsetzen und in einem Verwendungsnachweis mit Originalbelegen nachweisen, dass das Projekt genau so umgesetzt wurde, wie es beantragt und bewilligt wurde. Dazu gehören nicht nur die Rechnungen und ggf. Kontoauszüge, die die Zahlungen beweisen, sondern auch Berichte, Fotos, Pläne und Muster der erstellten Produkte wie Karten, Flyer, Broschüren oder Teilnehmerlisten bei Veranstaltungen. Der Verwendungsnachweis muss – in der Regel nach Abschluss des Projektes – bis zu einem bestimmten Termin eingereicht werden.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Mit einem Projekt darf erst begonnen werden, wenn es offiziell von der Bewilligungsstelle bewilligt wurde. Es muss ein Bewilligungsbescheid vorliegen, der den Zeitraum angibt, in dem das Projekt umgesetzt werden darf bzw. muss. In bestimmten dringenden Fällen kann die Bewilligungsstelle einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigen. Dieser muss schriftlich beantragt werden. Wurde ein Projekt ohne schriftliche Genehmigung vor der eigentlichen Bewilligung begonnen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Von "Abruffrist" bis "Zinsverbilligung": Das Förderglossar des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erläutert kurz und bündig die wichtigsten Fachbegriffe zur Förderung und Finanzierung:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/foerderglossar.html