LEADER - Was ist das?
Die europäische Initiative für den ländlichen Raum in der „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V.
L - Liason E - Entre A - Action de D - Developement de l` E - Economie R - Ruale
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union zur Stärkung des ländlichen Raumes und fördert seit 1991 modellhaft innovative Aktionen. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren vor Ort maßgeschneiderte Entwicklungskonzepte für ihre Region. Am 11. Dezember 2014 überreichte Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger die Anerkennung und Bestätigung der LAG „Energieregion im Lausitzer Seenland“ e.V. als LEADER-Region für den Zeitraum 2014 bis 2020.
In diesem Video wird LEADER in 3 Minuten einfach erklärt:
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LEADER - Ländliche Räume in Brandenburg stärken
Förderung und Projektunterstützung bringen nachhaltige Belebung für den ländlichen Raum. Gezielte Weiterentwicklung und der Erhalt von Wirtschaftskraft soll die ländliche Struktur stärken.
Zielsetzung
Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche und ökologische Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen.
Wer kann gefördert werden?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts
- Teilnehmergemeinschaften gemäß § 16 FlurbG
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landes- und Bundesverwaltung
- Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden oder Gemeindeverbänden
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Maßnahmen in Orten mit einer Einwohneranzahl unter 10.000 im ländlichen Raum Brandenburgs. Grundsätzlich sind Regionale Entwicklungsstrategien (RES) Grundlage einer Förderung.
Was wird gefördert?
- Regionalmanagement (Teil II A)
- Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B)
- Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C)
- Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D)
Wie wird gefördert?
Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.
Welche Einschränkungen gibt es?
Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen:
- Erwerb von Immobilien
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- Investitionen in Schulen, außer Grundschulen
- Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung)
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen
- Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
- Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen
- Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen (Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen)
- Erwerb von nicht inventarisierungspflichtigen Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich
- Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind
Vorgehensweise im Antragsverfahren
Die Projektauswahl und Prioritätensetzung liegt in der Zuständigkeit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
Alle Anträge durchlaufen ein dreistufiges Verfahren:
1. Projektaufnahme:
- Der Antragsteller stellt sein Projekt im Maßnahmeblatt-Formular mit den erforderlichen Angaben dar, erläutert dessen Zielsetzung, die Auswirkungen sowie den aktuellen Vorbereitungsstand und übermittelt das Maßnahmeblatt an die GeschäftsstelleRegionalmanagement (Teil II A)
- Das Regionalmanagement prüft auf Vollständigkeit der Unterlagen, RES-Konformität sowie die Überprüfung, ob der Projektstandort innerhalb der LEADER-Region liegt, gibt Erläuterungen sowie Hinweise und setzt, falls erforderlich, eine Frist zur Überarbeitung bzw. zur Vervollständigung des Maßnahmeblattes,
2. Arbeitsgruppen:
- Den Experten der Arbeitsgruppen obliegt eine umfassende fachliche Bewertung der Projektvorschläge
- Bei Bedarf werden die Projektträger persönlich angehört, um sich Ziele und Projektinhalte erläutern zu lassen
- persönliche Vor-Ort-Gespräche und Besichtigungen gewährleisten eine umfassende und realistische Beurteilung
- Die Ergebnisse der Arbeitsgruppenbewertung werden in einer Empfehlung für den Beirat zur Projektauswahl zusammengefasst
3. LAG-Beirat:
- Vollständige Projekte werden im Beirat vorgestellt und an Hand von Projektauswahlkriterien (RES, Tabelle 8 auf Seite 54) bewertet
- entscheidet über die zeitliche Abfolge der Projekte und die Empfehlung zur Bewilligung des Projektes an die zuständige Bewilligungsbehörde in Form einer Prioritätensetzung
- Das Regionalmanagement teilt den Antragstellern die Bestätigung bzw. die Ablehnung des Projektantrages mit
- Für die Projektbeantragung bei der Bewilligungsbehörde ist das formgebundene LEADER-Antragsformular zu verwenden
Wo ist der Antrag einzureichen?
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Regionalstelle Luckau
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
LEADER im Video
Imagefilm "Zukunft Brandenburg ist was wir draus machen!"
Das Forum ländlicher Raum – Netzwerk Brandenburg hat gemeinsam mit verschiedenen LAGs und anderen Akteuren im ländlichen Raum Brandenburgs diesen Imagefilm produzieren lassen.