Kostensteigerungen um mehr als 20% obliegen ab sofort der Bewilligungsbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Begleitausschuss EFRE, ESF und ELER des Landes Brandenburg für die Förderperiode 2014 bis 2022 hat in seiner 25. Sitzung am 25.11.2022 die 17. Änderung des Erlasses der Verwaltungsbehörde ELER zur Auswahl von Vorhaben in Brandenburg und Berlin 2014-2022 im Rahmen des ELER bestätigt.
Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf Ziffer VI.5.8 des o.g. Erlasses. Der bisherige Satz 1 „Bei Kostensteigerungen eines Vorhabens um mehr als 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben bedarf es einer Zustimmung der LAG.“ wurde gestrichen.
Für die Restlaufzeit der Förderperiode 2014 bis 2022 obliegt die Prüfung des Umgangs mit Kostensteigerungen ab sofort der Bewilligungsbehörde. Die Änderung steht im besonderen Interesse der optimalen finanziellen Aussteuerung der Förderperiode 2014 bis 2022.
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