vorerst keine GAK-Antragstellung 2023
Vor dem Hintergrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel - sowie der Bedienung der bereits eingegangenen Verpflichtungen für die Umsetzung von mehrjährigen Vorhaben ist im Jahr 2023 bis auf Weiteres keine Antragstellung für Vorhaben nach Teil II E (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan) der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER möglich.
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