neue LEADER-Richtlinie veröffentlicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie) unterzeichnet ist und zum 1. Juli 2023 in Kraft treten wird. Die Richtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2027.
Die wesentlichsten Neuerungen sind:
-
Die Festsetzung von Fördersätzen und Höchstförderbeträgen obliegt den jeweiligen lokalen Aktionsgruppen gemäß den Regularien in der jeweiligen RES
-
Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene Mittel Dritter dargestellt werden. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts darf es sich bei diesen Mitteln nur um Mittel anderer öffentlicher Stellen handeln, die keine Mittel der Europäischen Union sind.
-
Eingeschränkte Förderung des Innenausbaus zu Wohnzwecken bei Revitalisierung ungenutzter und leerstehender ortsbildprägender Gebäude, die nach Abschluss der Maßnahme durch den Antragstellenden oder einen Verwandten ersten Grades als Hauptwohnsitz bewohnt werden
-
Anwendung von Einheitskosten zunächst ausschließlich von Neubauten insbesondere in den Bereichen Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke, Kindertagesstätten, Schul- und Hortgebäude, Mehrfunktions- und/oder Dorfgemeinschaftshäuser
-
Online-Antragstellung
Ergänzend zur Richtlinie finden Sie hier Hinweise und Begriffsbestimmungen.
Bild zur Meldung: neue LEADER-Richtlinie veröffentlicht!