Förderaufruf: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Der Bund stellt erneut beträchtliche Mittel bereit, um Städte und Gemeinden bei der energetischen Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr 476 Mio. Euro zur Verfügung standen, folgen 2023 weitere 400 Mio. Euro über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Gefördert werden kommunale Einrichtungen wie beispielsweise Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden sozialen Infrastrukturen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale Integration vor Ort entfalten.
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ soll dem Sanierungsstau bei den kommunalen Einrichtungen entgegenwirken. Gleichzeitig zielt die Förderung darauf ab, dass die Gebäude nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen. Bei Freibädern stehen eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen wie Wasser oder Mittel zur Desinfektion im Mittelpunkt.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 15. September 2023 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das BBSR ist mit der Umsetzung des Programms betraut. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wählt die Förderprojekte aus.
Weitere Informationen sowie den Projektaufruf finden Sie hier:
www.bbsr.bund.de/sjk2023
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