Information zur Anwendung von Einheitskosten
Bei der Anwendung von Einheitskosten werden die förderfähigen Kosten eines klar abgegrenzten Vorhabens ganz oder teilweise gemäß einer vordefinierten Methode berechnet, die auf Kosten basiert, die vorab mittels eines Referenzbetrags pro Einheit festgelegt werden. Die Anwendung von Einheitskosten ist eine alternative Methode zur Berechnung der förderfähigen Kosten auf der Grundlage tatsächlicher Kosten.
Bei Anwendung von Einheitskosten wird es für den Antragstellenden entbehrlich, für das zu fördernde Vorhaben eine Kostenschätzung einzureichen. Zur Abrechnung des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsbehörde müssen keine Rechnungen und Zahlungsbelege für die einzelnen Ausgaben vorgelegt werden. Die Anwendung von Einheitskosten zur Bestimmung der förderfähigen Ausgaben vereinfacht das Förderverfahren.
Die unter den Nummern 2 und 3 dargestellten Einheitskosten als Kostensatz pro Quadratmeter (m²) Bruttogrundfläche (BGF) bzw. pro Quadratmeter (m²) Außenanlagenfläche (AF) dienen der Bestimmung der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens. Aus diesen förderfähigen Ausgaben berechnet sich anhand des jeweiligen Fördersatzes die Zuwendung.
Hinweis: Soweit in der LEADER-Richtlinie bzw. diesem Informationsblatt die Anwendung von Einheitskosten vorgegeben ist, sind diese vom Antragstellenden verpflichtend anzuwenden.
Eine Berechnung der förderfähigen Ausgaben auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben ist für die in den Nummern 2 und 3 dargestellten Vorhaben nicht zulässig!
Die anzuwendenden Einheitskosten setzen sich aus Erfahrungswerten zusammen und wurden über ein Gutachten ermittelt.
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