GAK-Bewilligungsstopp - betroffene Richtlinien
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie am 10.08.2023 mitgeteilt, hat die Bundesregierung den Bundesländern die vorläufigen zu erwartenden Plafonds der Mittelzuweisungen aus der GAK für das Jahr 2024 mitgeteilt. Damit zeichnet sich ab, dass die Mittel für die bereits für 2024 und darüber hinaus eingegangenen Verpflichtungen, zu denen sowohl die aus übergeordneten politischen Gesichtspunkten prioritären Vorhaben und die ELER-Mittel gehören, weitestgehend ausgeschöpft sind. Deshalb sieht sich das Agrar-Umweltministerium gezwungen, einen partiellen Bewilligungsstopp für Anträge für Projekte aus GAK-Mitteln, die nach dem 25. Juli eingereicht wurden und im Jahr 2024 ff. kassenwirksam würden, auszusprechen. Bei bis dahin eingereichten Anträgen erfolgt eine Bewilligung nach Einzelfallentscheidung.
Eine Liste der betroffenen Förderprogramme finden Sie hier:
Bewilligungsstopp:
VV Vertragsnaturschutz Wald
Vertragsnaturschutz Offenland
Naturbetonte Strukturelemente Ackerbau / Blühstreifen
Natürliches Erbe
Flurbereinigung
LWH / Gewässerentwicklung (-sanierung)
Vertragsnaturschutz und Forst Dürre
Forst SRPL Extremwetter im Wald SZ
Tierrobustheit
Schweine auf Stroh
Sommerweidehaltung
Marktstrukturverbesserungen
Beratung
Naturnahe Entwicklung von Gewässern (GAK-VV-GewSan)
Agroforstsysteme
Fortführung:
Prävention Wolf (Biber)
Prüfung Fortführung:
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Regionalbudget / Integrierte ländliche Entwicklung
Bild zur Meldung: GAK-Bewilligungsstopp - betroffene Richtlinien