Der Rat sieht in einer frühzeitigen Planung und rechtzeitigen Entscheidungen auf EU- und Bundesebene eine Voraussetzung für einen fristgerechten Beginn der Förderperiode ab 2028 und erhofft sich dadurch einen Beitrag zu einer Verwaltungsvereinfachung.
Zu den Empfehlungen an das BMEL gehören:
- Spielräume zur Stärkung ländlicher Räume vollumfänglich zu nutzen
- Die Rolle als "Anwalt ländlicher Räume" bei den Verhandlungen über die zukünftige Ausgestaltung der GAP auf der EU-Ebene und bei der nationalen Umsetzung innerhalb des Ministeriums und auf Bundesebene mit Nachdruck wahrzunehmen
- Sich für eine ganzheitliche Entwicklung ländlicher Räume in der nächsten Förderperiode einzusetzen