Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb für den gewerblichen Gebrauch.
Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen, das auch telefonisch Fragen dazu beantwortet.