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Förderung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern

26. 10. 2023

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das BMWK die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern mit bis zu 2.500 Euro. Unternehmen und Kommunen können die Unterstützung noch bis zum 29. Februar 2024 beantragen.

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb für den gewerblichen Gebrauch.

Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen, das auch telefonisch Fragen dazu beantwortet.

Weitere Informationen

 

Bild zur Meldung: Förderung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern

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