Änderungen im PAK-Erlass: Regionalbudget im LEADER-Bereich
Im gemeinsamen Begleitausschuss am 19. Juni 2024 der Strukturfonds wurde der „Erlass zur Auswahl der Vorhaben (sog. PAK-Erlass)“ vorgelegt. Die wichtigste Änderung betraf den Förderbereich LEADER: Da die Finanzierung des Regionalbudgets ursprünglich aus Mitteln der nationalen „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgen sollte, nun aber im EU-Fonds ELER angesiedelt ist, wurden entsprechende Sonderregelungen aufgenommen.
Wesentliche Ergänzungen sind:
Nr. V.5.1 – Zuständigkeiten
In Absatz 2 wurde nach Satz 3 die folgende Formulierung ergänzt: Eine Ausnahme besteht für die Auswahlkriterien der Projektaufrufe im Rahmen des Regionalbudgets. Diese müssen nicht in der RES festgeschrieben werden. Es ist ausreichend, wenn die Kriterien für die Projektauswahl mit dem jeweiligen Projektaufruf veröffentlicht werden. Damit soll der schnellen Umsetzung des Regionalbudgets in Form von thematischen Aufrufen Rechnung getragen werden.
Nr. V.5.2 – Auswahlverfahren
In Absatz 2 wurde nach Satz 2 die folgende Formulierung ergänzt: Bei Aufrufen zum Regionalbudget wird die Rangfolge in einem Aktionsplan abgebildet. Der Aktionsplan listet alle Projekte auf, die im Rahmen des Regionalbudgets gefördert werden sollen und innerhalb des für das Regionalbudget zur Verfügung stehenden Budgets liegen.
Nr. V.5.4 - Budgeterweiterung
Eine neue Passage zum Regionalbudget wurde ergänzt:
Regelung zum Regionalbudget der LAG
Für Auswahlverfahren im Rahmen des Regionalbudgets gilt in Bezug auf eine Budgeterweiterung, abweichend der vorstehend genannten Punkte, dass während und nach Abschluss der laufenden Auswahlrunde das Budget um den Betrag erweitert werden kann, der erforderlich ist, um das erste nicht auswählbare Vorhaben des Aktionsplans berücksichtigen zu können. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
a) Die jeweilige LAG hat bei der Beschreibung ihres Auswahlverfahrens eine transparente und diskriminierungsfreie Regelung getroffen, die eine Budgeterweiterung zulässt.
b) Für die Budgeterweiterung stehen ausreichend Mittel aus dem Regionalbudget der LAG für das laufende Kalenderjahr zur Verfügung. Dabei können freiwerdende Mittel aus früheren Projektauswahlrunden des laufenden Kalenderjahrs (z. B. zurückgezogene Anträge, die in vorherigen Auswahlrunden positiv bewertet wurden) berücksichtigt werden.
c) Die Budgeterweiterung muss umgehend veröffentlicht werden.
Nr. V.5.6 – Änderungen des Auswahlverfahrens /der Auswahlkriterien:
Das Auswahlverfahren sowie die Auswahlkriterien können von der LAG in der Regionalen Entwicklungsstrategie durch Fortschreibung der RES geändert werden. Nach Beschluss der geänderten RES ist diese dem zuständigen Fachreferat zur Genehmigung vorzulegen. Die regionale Verwaltungsbehörde ist über die Änderungen in Kenntnis zu setzen. Änderungen sind allen potenziell Begünstigten vorab mit Wirkung für den neuen Bewertungszeitraum bekanntzugeben. Änderungen der bereits veröffentlichten Auswahlkriterien eines laufenden Aufrufes sind nicht möglich.
Das zuständige Fachreferat setzt die Bewilligungsstelle zum In-Kraft-Treten von Änderungen in Kenntnis. Die LAG führt eine schriftliche Dokumentation über die Änderungshistorie.
Eine Ausnahme von der oben genannten Regelung gilt für die Auswahlkriterien für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Diese können mit jedem neuen Projektaufruf durch Veröffentlichung im Aufruf geändert werden und müssen nicht in der RES festgeschrieben sein.
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