Vereinbarung zur öffentlichen Nutzung von weiteren Lausitzer Tagebauseen ab 2026 unterzeichnet
In der Lausitz können voraussichtlich im Jahr 2026 vier weitere Tagebauseen öffentlich genutzt werden. Das Kabinett hat heute einer entsprechenden Vereinbarung mit der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) zur Zwischennutzung der aus Tagebaurestlöchern entstandenen Gewässer im Lausitzer Seenland zugestimmt. Anschließend hat Infrastrukturminister Rainer Genilke die Vereinbarung gemeinsam mit den Geschäftsführern der LMBV, Bernd Sablotny und Torsten Safarik, unterzeichnet. Damit sind die Weichen gestellt für die Freigabe von Sedlitzer und Großräschener See, der brandenburgischen Teile von Partwitzer und Geierswalder See sowie der verbindenden Überleiter. Die Vereinbarung schafft die rechtliche Grundlage für die angestrebte Freigabe der Gewässer für Sport- und Segelboote sowie das Wasserwandern, Baden und Tauchen zum Jahr 2026.
Genilke betonte: „Die Freigabe der Gewässer für die Nutzung durch die Öffentlichkeit wird ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Es entsteht eine überregional bedeutsame Kulturlandschaft, die sicher viele Menschen anziehen und begeistern wird. Doch nicht nur der Tourismus und die regionale Wirtschaft werden davon profitieren, sondern zu allererst die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie erhalten nach den jahrzehntelangen Beeinträchtigungen durch den Bergbau eine Landschaft mit ganz neuen Nutzungs- und Naherholungsmöglichkeiten zurück. Dafür hat das Land Brandenburg zusammen mit der LMBV sowie Bund und Kommunen in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen geschaffen. Kommunen, Zweckverbände und Investoren erhalten Planungssicherheit für ihre eigenen Vorhaben und Investitionen. Heute beginnt ein weiteres Stück Zukunft für die Lausitz und ganz Brandenburg.“
Sablotny fügte hinzu: „Bereits seit 2021 bereiten wir uns gemeinsam mit der Region auf die Freigabe der Gewässer vor. Wir freuen uns, dass wir die abgestimmten Termine einhalten und am Großräschener See bereits in diesem Jahr eine Teilfreigabe erreichen konnten. Nun bereiten wir weiter die durchgängige Nutzung der Restlochkette für 2026 und damit die Übergabe an die Allgemeinheit vor.“
Die Tagebauseen, Überleiter und Uferbereiche stehen aktuell noch unter Bergaufsicht. Nach der Gewässerrahmenvereinbarung aus dem Jahr 2009 sollen die Tagebauseen nach dem Ende der Bergaufsicht an das Land Brandenburg übergehen. Da dieser Schritt noch einige Jahre dauern wird, die Gewässer aber inzwischen eine öffentliche Nutzung erlauben, waren zwischen Land und LMBV Regelungen für eine vorzeitige Öffnung abzustimmen. Damit tragen Land und LMBV dem großen öffentlichen Interesse an der Öffnung der seit Jahren sichtbaren Gewässer und der Nutzung der bereits fertiggestellten Strände, Häfen und weiteren Anlagen an den Ufern Rechnung.
Die Vereinbarung regelt die Unterhaltungspflichten des Gewässers während der Dauer der Bergaufsicht, die Verkehrssicherungspflichten, Fragen der Beschilderung und Kennzeichnung sowie Haftungsfragen. Zudem wird der weiteren Sanierung Vorrang vor einer Nutzung eingeräumt.
Damit 2026 auch in Brandenburg die Nutzung der länderübergreifend schiffbar verbundenen Tagebauseen möglich wird, ist im nächsten Schritt die Landesschifffahrtsverordnung zu ändern und die geotechnische Nutzungsfreigabe nach Abschluss der restlichen Sanierungsarbeiten durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) erforderlich.
Lausitzer Seenland – Europas größte künstlich geschaffene Seenlandschaft
Durch Rekultivierung und Flutung der Tagebaurestlöcher der Bergbaufolgelandschaft Südbrandenburgs und Nordostsachsens (Lausitzer Revier) entstand und entsteht Europas größte künstlich geschaffene Seenlandschaft. Dazu gehören auf Brandenburger Seite der Senftenberger, Sedlitzer, Großräschener, Partwitzer (anteilig) und Geierswalder (anteilig) See sowie die Überleiter Rosendorfer, Sornoer, Ilse und Koschener Kanal.
Die Herstellung dieser länderübergreifenden Seenkette ist eines der bedeutendsten Großprojekte im Lausitzer Revier im Rahmen des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung. Das Vorhaben ist seit langem zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen zur Steigerung des touristischen Potenzials verabredet. Gemeinsam wurde bereits im Jahr 2001 mit der LMBV als zuständigem Bergbauunternehmen eine entsprechende Vereinbarung zur Herstellung schiffbarer Verbindungen zwischen den entstehenden Seen abgeschlossen. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen 20 Jahren Landesfördermittel im Umfang von rund 100 Millionen Euro für die Herstellung der Überleiter sowie von weiteren öffentlichen Infrastrukturen eingesetzt.
Bedeutende in Realisierung befindliche und geplante Projekte
Überleiter 8, 10, 11 und 12
Maritimes Gewerbegebiet Nordufer Sedlitzer See
Landmarke „Rostiger Nagel“, Schwimmender Steg am Sedlitzer See
Stadtstrand Großräschen
Seestrand Lieske am Sedlitzer See
Hafen, Verkehrserschließung und Wasserwanderrastplatz Sedlitzer Bucht
Radrundwege(abschnitte) insbesondere um Großräschener und Sedlitzer See
Steganlage im Überleiter 12
Schiffsanleger Sedlitz am Großräschener
Öffentliche Erschließung und Steganlage Nordufer Bergheider See
Bild zur Meldung: Vereinbarung zur öffentlichen Nutzung von weiteren Lausitzer Tagebauseen ab 2026 unterzeichnet